Lehrgang Truppmannausbildung Teil 1
(Auszug aus der FwDv 2)
Die Truppausbildung gliedert sich in
- die Truppmannausbildung, bestehend aus:
1. Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) und
2. Truppmannausbildung Teil 2 und - den Lehrgang „Truppführer“.

Voraussetzung(en)
erfolgreiche Teilnahme am Erste Hilfe Kurs (9 UE) (die Bescheinigung muss vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Jahre alt sein), Mindestalter 16 Jahre
Zielgruppe
angehende Truppmänner (SB)
Lernziel
Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, grundlegende Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung zu übernehmen.
Inhalte
·
Rechtsgrundlagen
·
Brennen
und Löschen
·
Fahrzeugkunde
·
Gerätekunde:
Persönliche Ausrüstung
·
Gerätekunde:
Löschgeräte, Schläuche, Armaturen
·
Gerätekunde:
Rettungsgeräte
·
Gerätekunde:
Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung
·
Gerätekunde:
Sonstige Geräte
·
Rettung
·
Löscheinsatz
·
Technische
Hilfeleistung
·
Verhalten
bei Gefahr
·
Unfallversicherung
·
Leistungsnachweis
Persönliche Ausrüstung
- Feuerwehrdienstkleidung
- persönliche Schutzausrüstung (gemäß den gesetzlichen Bestimmungen)
Sonstige Hinweise
Der Lehrgang wird nach den Bestimmungen der FwDV 2 in der gültigen Fassung durchgeführt
Download Truppmannausbildung
Truppmann Teil 1
Termine
1. | 12.04.2021 | 17.04.2021 | 08:00 Uhr |
2. | 19.02.2021 | 24.02.2021 | 08:00 Uhr |
3. | 11.10.2021 | 16.10.2021 | 08:00 Uhr |
4. | 18.10.2021 | 23.10.2021 | 08:00 Uhr |
Achtung: ab 2015 (6 Tage)
Bilder von der Truppmannausbildung Februar 2014









