Neues Wechselladerfahrzeug für die Feuerwehrtechnische Zentrale

Der Landkreis Cloppenburg konnte in dieser Woche ein neues Wechselladerfahrzeug für die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Dienst stellen. Das Fahrzeug ist dauerhaft bei der FTZ in Cloppenburg stationiert und ersetzt das 2022 in Dienst gestellte Wechselladerfahrzeug, das nunmehr dem Abrollbehälter Hygiene zugeordnet wurde und in Molbergen stationiert wird.
Ausgestattet ist dieses 400 PS starke Fahrzeug mit modernster Technik, um die Anforderungen, die das heutige Einsatzgeschehen an die Feuerwehrkameradinnen und –kameraden stellt, zu erfüllen. Hierzu zählen u. a. alle aktuellen Sicherheitssysteme wie Automatik, ABS, ESP, ASR, Abbiegeassistent, Rückfahrkamera und Kreuzungsblitzer. Dies trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit für die Kameradinnen und Kameraden sowie anderen Verkehrsteilnehmenden bei.
Aber auch aus einsatztaktischer Sicht wurde das Fahrzeug so konzipiert, dass eine optimale Einsatzbewältigung gewährleistet ist. Der Landkreis unterhält für viele Einsatzszenarien ein umfangreiches Abrollbehältersystem und hat die Flotte der insgesamt 5 Wechselladerfahrzeuge in den vergangenen 4 Jahren vollständig erneut. Mit diesem Fahrzeug wurde das System nunmehr vollständig vereinheitlicht.
Daher besitzt dieses Fahrzeug auch eine Luft-Luftfederung. Diese Federung ermöglicht ein weiteres Absenken und eine noch niedrigere Aufsattelhöhe, so dass auch die Abrollbehälter der anderen Hilfsorganisationen, wie z. B. dem THW, befördert werden können. Im Landkreis Cloppenburg arbeiten die Hilfsorganisationen hervorragend zusammen, so dass es nicht ungewöhnlich ist, auch mal gemischte Kombinationen aus Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder Deutsches Rotes Kreuz zu sehen. Hierdurch kann nicht zuletzt eine weitere Steigerung der Einsatz- und Leistungsbereitschaft erzielt werden.
Der Landkreis investiert kontinuierlich in eine bedarfsgerechte und moderne Ausstattung der Kreisfeuerwehr, um immer einen bestmöglichen Schutz seiner Einwohnerinnen und Einwohner im Bedarfsfall zu gewährleisten.